Um diese prachtvollen Blütenteppiche zu bewundern und dabei Rücksicht auf die Natur zu nehmen, erinnert der Naturpark Chasseral die Besuchenden an einige Verhaltensregeln:
- Nutzen Sie vorzugsweise öffentliche Verkehrsmittel: Die touristischen Wanderwege von Les Prés-d’Orvin, Hauts-Geneveys, Mont-Soleil oder Mont-Crosin sind bequem mit Zug, Bus oder Standseilbahn erreichbar.
- Falls Sie unbedingt mit dem Auto anreisen müssen, parkieren Sie bitte auf den offiziellen Parkplätzen. Das Parkieren am Strassenrand und auf den Weiden ist ausdrücklich verboten.
- Bleiben Sie auf den markierten Fusswegen, um keine Blumen zu zertreten und die Wildtiere nicht zu stören (zum Beispiel Hasen oder am Boden brütende Vögel wie die Heidelerche).
- Führen Sie Hunde stets an der Leine.
- Machen Sie die Weidegatter hinter sich wieder zu.
Für das Pflücken gelten streng geregelte Ausnahmebestimmungen, denn die schönsten Osterglocken sind diejenigen, die man in der freien Natur bewundern kann.
In den Kantonen Bern und Neuenburg ist das Pflücken von Osterglocken nur in sehr kleinem Umfang erlaubt – pro Person lediglich so viel, wie in eine Hand passt. Die Zwiebeln dürfen auf keinen Fall ausgegraben werden. In den Kantonen Aargau, Freiburg, Basel, Nidwalden, Obwalden und im Tessin sowie in Naturschutzgebieten und sonstigen geschützten Zonen ist das Pflücken dieser Pflanzen hingegen strengstens verboten.
Die Freude an den Osterglocken währt am längsten, wenn Sie sie vor Ort fotografieren anstatt sie zu pflücken.
>> In unserer Pressemitteilung erfahren Sie noch mehr über die Osterglocke.
